Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024

am Donnerstag,

 den 19.09.2024 um 19.00 Uhr

in der WTSV-Halle, Schulauer Str.63, 22880 Wedel
Einlass ab 18.30 Uhr

Vorläufige Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung 2024

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Wahl der Versammlungsleitung
  3. Festsetzung der Tagesordnung
  4. Grußworte
  5. Bericht des Vorstandes
    1. geschäftsführender Vorstand
  6. Kassenberichte für das Jahr 2023
    1. Kassenprüfer
  7. Entlastung des Gesamtvorstandes für das Jahr 2023
  8. Vorstellung des Haushaltsplans
  9. Beschluss zur Satzungsänderung (siehe Anlage)
  10. Information zur einer möglichen Grundbeitragserhöhung ab 01.01.2025
  1. Wahlen
    1. erste:r stellv. Vorsitzende:r für 3 Jahre (§26 BGB)
    2. ein weiteres Mitglied des Vorstandes für 2 Jahre
    3. ein weiteres Mitglied des Vorstandes für 3 Jahre
    4. ein:e Kassenprüfer:in für 3 Jahre
  2. Bestätigungen
    1. Leiter:in für Jugendfragen
  3. Ehrungen
  4. Anträge
  5. Mitteilung und Anfragen

Anmerkung zur Tagesordnung: Stimm- und aktives und passives Wahlrecht haben alle ordentlichen Mitglieder (nach Vollendung des 16. Lebensjahres), die länger als drei Monate Mitglied im Verein sind sowie die Ehrenmitglieder.
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 05.09.2024 schriftlich mit Begründung beim geschäftsführenden Vorstand einzureichen

Wir freuen und auf zahlreiches Erscheinen!

Michael Schleef                                    Stephanie Meyer                   Tabea Martens

geschäftsführende Vorstände des Wedeler Turn- und Sportverein von 1863 e.V.

Satzungsänderungsantrag des Vorstandes zur

 Mitgliederversammlung am 19.09.24 

§ 23 Wahlen des Vorstandes

(1) Der Leiter für Jugendfragen und dessen Stellvertreter werden von der

Jugendvollversammlung für zwei Jahre gewählt. Die übrigen Mitglieder des Vorstandes

werden wie folgt von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt:

a. im ersten Jahr: 1. Vorsitzender

b. im zweiten Jahr: jeweils ein weiteres Mitglied des Vorstandes (§ 22 Abs. 1 c) und

1. Stellvertreter des Vorsitzenden (§ 22 Abs. 2 b)

c. im dritten Jahr: jeweils das andere Mitglied des Vorstandes (§ 22 Abs. 1 c) und

den 2. Stellvertreter des Vorsitzenden (§ 22 Abs. 2 c)

(2) 1Der Leiter für Jugendfragen und dessen Stellvertreter werden wie folgt von der

Jugendvollversammlung gewählt und in der Mitgliederversammlung bestätigt:

a. im ersten Jahr: Leiter für Jugendfragen

b. Im zweiten Jahr: stellvertretender Leiter für Jugendfragen.

²Ein Widerruf durch den geschäftsführenden Vorstand ist bei Vorliegen eines wichtigen

Grundes zulässig.

(3) Die Wiederwahl aller Vorstandsmitglieder ist zulässig.

(4) Sofern ein Vorstandposten durch eine Wahl nicht besetzt wird, muss der entsprechende

Vorstandsposten in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung erneut zur Wahl

gestellt werden.

(5) 1Gewählte Vorstandsmitglieder bleiben grundsätzlich bis zur Neuwahl im Amt. ²

Eingesetzte Vorstandmitglieder bleiben nur bis zur nächsten ordentlichen

Mitgliederversammlung im Amt. ³Die Vorstandsmitglieder können allerdings ihr Amt

durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vereinsrat mit einer angemessenen Frist

niederlegen.

(6) Ein Mitglied des Vorstandes darf nicht gleichzeitig dem Vorstand eines konkurrierenden Sportvereins angehören.

(5) Angestellte des Vereins sind von der passiven Wahl der Vorstandsposten

ausgeschlossen